Fördermitglied werden vom Bundesverband Bürohund
Der Bundesverband Bürohund e.V. ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Der Verband finanziert sich über Eigenmittel der Vollmitglieder, finanziellen Zuwendungen der Fördermitglieder, Spenden, Sponsoren und Partnern.
Ihre Fördermitgliedschaft ist entscheidend,
damit der Bundesverband Bürohund weiterhin professionell und effektiv gegen den Anstieg arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen mithilfe der vereinfachten Zulassung von Hunden im Büro arbeiten kann.
Ihre Vorteile als Fördermitglied
- Unterstützung einer wichtigen Initiative zum Wohle von Menschen, Unternehmen und Hunden
- Zugang zu detaillierteren Informationen (Bürohund-Toolkit)
- Banner „Fördermitglied„
- Mitgliedsurkunde als Fördermitglied des Bundesverband Bürohund e.V.
- Stellenangebote 24 Stunden vor allgemeiner Veröffentlichung einsehen
- Stellengebote in unbegrenzter Menge und Dauer veröffentlichen
- 10% Preisreduzierung auf zukünftige Seminare und Veranstaltungen
- Mitgliedsbeiträge werden wie Spenden behandelt und erhalten eine Spendenbestätigung (für Deutschland)
Auszug unserer Satzung im Bezug auf Fördermitglieder
§ 4.2 Mitgliedschaft – Fördermitglieder
- Fördermitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
- Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell und/oder finanziell.
- Fördermitglieder haben kein Stimmrecht sowie kein aktives oder passives Wahlrecht.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 5.2 Beendigung der Mitgliedschaft – Fördermitglieder
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung kann fristlos erfolgen.
- Möglicherweise bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Beiträge oder andere allgemein erbrachte Leistungen, werden weder anteilsmäßig noch in ihrer Gesamtheit zurückerstattet. Beiträge, allgemein erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die für den Verein erbracht wurden, gehen in das vollständige Eigentum des Vereins über.
- Für den Fall, dass das Fördermitglied Banner, Logos oder andere Verweise des Vereins, online oder offline in Verwendung hat, sind diese mit dem Zeitpunkt der Kündigung zu entfernen und dürfen nach Beendigung der Fördermitgliedschaft nicht mehr verwendet werden.
Förderbeitrag
Wenn Sie privates Fördermitglied des Verbandes werden wollen, beläuft sich der Monatsbeitrag auf 10,- Euro (Jahresbeitrag 120,- Euro). Als juristische Person, also Unternehmen, Organisation, Verband etc. beläuft sich der Monatsbeitrag auf 50,- Euro (Jahresbeitrag 600,- Euro). Der Mitgliedsbeitrag wird einmalig jährlich erhoben. Bitte laden Sie sich unseren Antrag auf Fördermitgliedschaft herunter, füllen ihn aus und senden ihn uns, entweder eingescannt per E-Mail oder einfach per Post. Fördermitgliedschaftsantrag Bundesverband Bürohund e.V. (rechte Maustaste, speichern unter)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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