Vorbereitung, Einreichung und Prüfung im Überblick.
Diese Seite hilft Unternehmen, den nächsten Schritt in Ruhe einzuordnen. Sie zeigt, wann eine Bürohund-Praxis ausreichend vorbereitet ist, wie die organisatorische Komplexität eingeschätzt werden kann und welche Unterlagen im jeweiligen Verfahrensschritt bereitgestellt werden.
Hinweis: Frei zugängliche Informationen dienen der ersten Orientierung. Weiterführende Vorbereitungsunterlagen können über die Seite „Unterlagen anfordern“ angefragt werden. Die Bereitstellung erfolgt nach kurzer Zuordnung der Anfrage. Fragebogen, vollständiger Anlagencheck und Prüfvertrag werden im passenden Verfahrensschritt bereitgestellt.
Eine kurze Orientierung, ob der nächste Schritt schon passt.
Vor einer Einreichung sollte der organisatorische Rahmen beschrieben und im Alltag erkennbar umgesetzt sein. Die folgenden Punkte helfen bei der ersten Standortbestimmung des Unternehmens.
Die wesentlichen Punkte sind geregelt. Zuständigkeiten, Geltungsbereich und erste Nachweise sind vorhanden.
Einzelne Punkte fehlen noch oder müssen klarer beschrieben, zugeordnet oder dokumentiert werden.
Es gibt noch keine gelebte Bürohund-Praxis oder der organisatorische Rahmen ist noch nicht tragfähig beschrieben.
Hinweis: Die Einordnung dient der Orientierung vor der Antragstellung. Maßgeblich bleiben Fragebogen, Anlagencheck und Prüfvertrag.
Das Tool dient einer ersten, unverbindlichen Einschätzung, welche Prüfklasse für das „BVBH Qualitätssiegel Bürohund" voraussichtlich in Betracht kommen könnte.
Mehrfachauswahl möglich. Wenn keine zutrifft, können Sie diese Frage überspringen.
Hinweis: Diese Einschätzung dient nur der Orientierung vor der Einreichung. Maßgeblich bleiben Fragebogen, Anlagencheck, Prüfvertrag und die Bestätigung der Prüfklasse durch den BVBH.
Datenschutz: Das Tool fragt keine personenbezogenen Daten ab. Alle Berechnungen laufen lokal im Browser. Es erfolgt keine Speicherung und kein Versand der Angaben.
Die vorläufige Orientierung hilft, die organisatorische Komplexität des geplanten Geltungsbereichs besser einzuschätzen. Sie ersetzt die spätere Bestätigung der Prüfklasse durch den BVBH. Maßgeblich bleiben die Angaben im Fragebogen, die eingereichten Nachweise und der geprüfte Geltungsbereich.
Nach Einreichung von Fragebogen und Nachweisen bewertet der BVBH den dokumentierten Stand des geprüften Geltungsbereichs nach einem festen BVBH-Prüfverfahren. Bewertet wird, ob die abgefragten Themen nachvollziehbar berücksichtigt, dokumentiert und steuerbar geregelt sind. Die Vergabeentscheidung wird nicht automatisiert getroffen.
Von der Einreichung bis zur Entscheidung
Fragebogen und Nachweise
vollständig, lesbar, datensparsam
Grundbedingungen, Pflichtkern, Zusatzfragen
nach BVBH-Prüfmaßstab
Siegelvergabe oder Ablehnung
Logik: Vollständige Einreichungen gehen in die Prüfung nach BVBH-Prüfverfahren. Offene Punkte können zu Rückfragen oder einer begrenzten Nachbesserung führen.
Hinweis: Die Bewertung erfolgt verfahrensbezogen anhand des BVBH-Prüfmaßstabs. Die Entscheidung wird durch eingewiesene Prüfpersonen getroffen und nicht automatisiert.
Welche Punkte vor einer Anfrage hilfreich sind.
Eine gute Vorbereitung erleichtert die spätere Einordnung. Für die erste Orientierung sollten Unternehmen den geplanten Geltungsbereich, vorhandene Grundregeln, mögliche Nachweise und offene Fragen intern sammeln. Weiterführende Unterlagen können über die Seite „Unterlagen anfordern“ angefragt werden.
Standort, Bereich, Etage oder ausgeschlossene Flächen grob benennen.
Vorhandene Regelungen, Zuständigkeiten und Rückmeldewege zusammentragen.
Prüfen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind.
Nicht erforderliche personenbezogene oder sensible Angaben vermeiden.
Fragen sammeln, die vor einer Teilnahme noch geklärt werden sollen.
Weiterführende Informationen nach kurzer Zuordnung der Anfrage anfordern.
Nach Sichtung entscheiden, ob eine Teilnahme am Verfahren vorbereitet werden soll.
Praxistipp: Gute Fundstellen zeigen genau, wo eine Regelung oder ein Nachweis zu finden ist. Sie sind konkret, auffindbar und der passenden Prüffrage zugeordnet.
Hinweis: Nur erforderliche Unterlagen einreichen. Maßgeblich bleiben Fragebogen, Anlagencheck und Prüfvertrag.
Nachweise sollen Angaben aus dem Fragebogen nachvollziehbar belegen. Sie sollten zur jeweiligen Prüffrage, zum angegebenen Geltungsbereich und zur benannten Fundstelle passen. Nicht erforderliche personenbezogene oder sensible Angaben sollten nicht eingereicht werden.
Unterlagen auswählen, zuordnen und datensparsam einreichen.
Nachweise sollen Angaben aus dem Fragebogen nachvollziehbar belegen. Hilfreich ist eine klare Zuordnung: Welche Prüffrage wird beantwortet? Auf welchen Geltungsbereich bezieht sich der Nachweis? Wo genau ist die relevante Stelle zu finden? Nicht erforderliche personenbezogene oder sensible Angaben sollten vor der Einreichung entfernt, geschwärzt oder anonymisiert werden.
Regelungen, Pläne, Vermerke, Formulare oder andere geeignete Unterlagen
kürzen, schwärzen oder anonymisieren, soweit Angaben nicht erforderlich sind
Prüffrage, Geltungsbereich und Fundstelle klar benennen
Bitte keine Diagnosen, Gesundheitsdaten, ärztlichen Unterlagen oder ungeschwärzten Personenbilder einreichen.
Zur Einordnung: Der BVBH prüft, ob zu den abgefragten Punkten ein nachvollziehbarer organisatorischer Rahmen dargestellt ist. Die Prüfung bestätigt keine rechtliche oder fachliche Richtigkeit einzelner Dokumente.
Wenn Angaben fehlen oder Nachweise nicht eindeutig zugeordnet sind.
Im Prüfverfahren können Rückfragen entstehen. Offene Punkte werden benannt, damit Angaben ergänzt, Nachweise nachgereicht oder Fundstellen klarer zugeordnet werden können.
Wenn offene Punkte grundsätzlich lösbar erscheinen, erhält das Unternehmen eine reguläre Nachbesserungsrunde. In begründeten Fällen kann der BVBH eine zweite und letzte Nachbesserungsrunde ermöglichen. Danach entscheidet der BVBH auf Grundlage des dokumentierten Stands.
Angabe, Nachweis oder Zuordnung ist noch nicht ausreichend nachvollziehbar.
Der BVBH benennt den offenen Punkt und den Klärungsbedarf.
Angaben ergänzen, Fundstelle klären oder geeigneten Nachweis nachreichen.
Die ergänzten Angaben werden im Verfahren berücksichtigt.
Praxistipp: Je klarer Fundstellen und Zuständigkeiten benannt sind, desto leichter lassen sich Rückfragen vermeiden.
Hinweis: Nachbesserung führt nicht automatisch zur Siegelvergabe. Maßgeblich bleibt die Bewertung des dokumentierten Stands anhand des BVBH-Prüfmaßstabs. Weitere Nachbesserungsrunden sind nach Abschluss der eingeräumten Nachbesserung nicht vorgesehen.
Erfahren Sie, welche organisatorischen Punkte der BVBH betrachtet und welche Grenzen die Prüfung hat.
Welche Gebühren gelten, was das Verfahren umfasst und wofür der gemeinnützige BVBH sie verwendet.
Fordern Sie weiterführende Informationen zur Vorbereitung nach kurzer Zuordnung der Anfrage an.
Bei allgemeinen Fragen zum Qualitätssiegel oder zur Vorbereitung können Sie den BVBH kontaktieren.

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