Eine Übersicht zur aktuellen Situation
Die aktuelle Lage beinhaltet unterschiedliche Herausforderungen.
Neben der eigentlichen Ansteckungsgefahr zwischen Menschen und der sinnvollen Strategie, die Infektionsintensität so zu gestalten, dass unser Gesundheitssystem jedem Einzelnen die best mögliche Therapie zukommen lassen kann (#stayathome #flattenthecurve), besteht viel Unsicherheit in unserer Gesellschaft.
Auf dieser Seite fassen wir den aktuellen Wissensstand im Bezug auf die Coronavirus-Pandemie allgemein und auf Hunde und SARS-CoV-2 im speziellen zusammen.
Es gibt Coronaviren bei verschiedenen Tierarten. Beispielsweise tritt bei Katzen die Feline Infektiöse Peritonitis (FIP) auf. Bei Schweinen wird die epizootische Virusdiarrhoe (engl. porcine epidemic diarrhea; PED) durch ein Coronavirus ausgelöst. Diese Erreger stellen für den Menschen keine Gefahr dar und sind klar vom neuen Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterscheiden. Die durch eine Infektion SARS-CoV-2 beim Menschen hervorgerufene Erkrankung wird als Covid19 bezeichnet.
Molekularbiologische Untersuchungen des SARS-CoV-2-Erbmaterials (Sequenzanalysen) deuten darauf hin, dass eng verwandte Viren bei bestimmten Fledermäusen vorkommen. SARS-CoV-2 gehört zur so genannten Beta-Coronavirus-Gruppe. Die am nächsten verwandten Coronaviren sind das SARS-CoV (erstmals 2003 aufgetreten, auch hier sind Fledermäuse der bekannte Reservoirwirt), das MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus, erstmals 2012 auf der arabischen Halbinsel nachgewiesen; natürliche Wirte sind Dromedare) und weitere Coronaviren von Fledermäusen.
SARS-CoV, SARS-CoV-2 und MERS-CoV sind zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionserreger, die von ihnen hervorgerufenen Infektionen gehören somit zu den Zoonosen.
Ungeklärt ist, ob SARS-CoV-2 direkt von Fledermäusen auf Menschen übertragen wurde oder ein tierischer Zwischenwirt eine Rolle bei der frühen Übertragung auf den Menschen gespielt hat.
Bisher gibt es keinen wissenschaftlich belegbaren Hinweis auf eine epidemiologisch relevante Infektion von Hunden durch infizierte Personen. Das Geschehen entwickelt sich allerdings dynamisch und wird vom Friedrich-Loeffler-Institut intensiv beobachtet.
Bei zwei Hunden aus unterschiedlichen Haushalten mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Hong Kong wurde mit hochempfindlichen Nachweismethoden genetisches Material des Erregers entdeckt, in einem Fall wurde auch infektiöses Virus nachgewiesen. Beide Hunde zeigten keine Krankheitssymptome, einer wurde nach über zweiwöchiger Quarantäne und negativem Testergebnis entlassen, der andere befindet sich noch in Quarantäne und wird weiter untersucht. In einer ersten tierexperimentellen Studie aus China wird berichtet, dass Hunde nur geringgradig infizierbar sind.
Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass Hunde (oder Katzen) eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen (siehe auch Einschätzung des European Centre for Disease Control www.ecdc.europa.eu und der WHO www.who.int). Bei der Covid-19-Pandemie ist die Übertragung von Mensch zu Mensch ausschlaggebend für die Verbreitung.
SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Schmierinfektionen über Hände, mit denen Personen ihre Mund- oder Nasenschleimhaut oder Augenbindehaut berühren, können nicht ausgeschlossen werden. Für eine Übertragung über Aerosol gibt es bisher keine Hinweise
Informationen hierzu stehen auf der Internetseite www.infektionsschutz.de und beim Robert Koch-Institut unter www.rki.de zur Verfügung.
SARS-CoV-2 ist ein behülltes Virus, dass durch gründliches Waschen mit Seife oder Shampoo zerstört wird. Entsprechend reicht ein normales Hundebad. Einen Anlass zu häufigerem Hundebaden ist derzeit aber nicht gegeben.
Für Hunde werden zunächst keine Maßnahmen wie die Absonderung / Trennung oder Quarantäne empfohlen. Unbedingt beachtet werden sollten jedoch allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen nach Kontakt mit den Tieren und die Vermeidung von sehr engem Kontakt zu den Tieren. Allerdings kann im Einzelfall und bei Auftreten von Symptomen bei den Tieren eine Beprobung und Testung auf SARS-CoV-2 ratsam sein, um weitere Informationen zu Ansteckungsszenarien zu gewinnen. In diesem Fall sollte sich das zuständige Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Der Nachweis beim Tier folgt dem gleichen Testverfahren wie beim Menschen. Bestätigt infizierte Personen sollten den engen Kontakt zu ihren Haustieren, wie z.B. das Abschlecken des Gesichts durch die Tiere, vermeiden.
Personen, die sich in Quarantäne befinden, sollten nach Möglichkeit geeignete Personen außerhalb ihres Haushaltes um Unterstützung bei der Pflege der Tiere bitten, etwa mit dem Hund spazieren zu gehen („Gassigänger“, siehe unten). Dies könnten Nachbarn oder Freunde sein, die die Person(en) in Quarantäne ggf. auch mit Lebensmitteln versorgen oder (in städtischen Regionen) professionelle Hundesitter.
Es sollten nur junge, gesunde Personen als Gassigänger tätig werden, je nach Charakter des Hundes Personen mit Hundekenntnissen. Im Einzelfall sollten pragmatische Lösungen gefunden werden, die das Wohl des Tieres so wenig wie möglich beeinträchtigen und die Quarantäne bestmöglich bewahren. Es sollte eine eigene Leine verwendet werden, nicht die vom Hundehalter (wenn möglich, sonst geht auch die vom Hundehalter). Immer bedenken: nach dem Gassigehen immer die Hände waschen! Ein Infektionsrisiko geht grundsätzlich nicht von dem Hund aus, sondern von den möglicherweise infizierten Besitzern / Besitzerinnen! Vor der Übergabe des Hundes sollten sich infizierte Besitzer / Besitzerinnen gründlich die Hände waschen. Und nach dem Gang auch die Gassigänger.
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