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Meldestelle

Meldungen helfen, die Integrität des Qualitätssiegels zu wahren.

Qualitätssiegel Bürohund vom Bundesverband Bürohund

Wann können Sie uns informieren?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass das BVBH Qualitätssiegel Bürohund missbräuchlich, irreführend oder ohne Berechtigung verwendet wird, können Sie eine Meldung geben. Auch mögliche wesentliche Abweichungen vom geprüften Rahmen können gemeldet werden.

Hinweis: Der BVBH prüft Hinweise sachlich und risikoorientiert. Eine Meldung ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Beschwerde.

Auf einen Blick

Drei zentrale Informationen zum Qualitätssiegel.

Missbräuchliche Verwendung

Das Siegel wird in einem Zusammenhang genutzt, der nicht zum geprüften Geltungsbereich passt.

Irreführende Darstellung

Aussagen lassen eine staatliche, behördliche, akkreditierte oder fachliche Prüfung vermuten.

Siegel ohne Berechtigung

Ein Unternehmen nutzt das Siegel, ohne im Verzeichnis als berechtigt geführt zu sein.

Meldung geben

Bitte übermitteln Sie nur Angaben, die für die Meldung erforderlich sind.

Sie können den BVBH informieren, wenn Sie eine mögliche Fehlverwendung des Siegels vermuten oder eine wesentliche Abweichung vom geprüften Rahmen wahrnehmen. Beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und nennen Sie, wenn bekannt, das betroffene Unternehmen, den Standort oder den verwendeten Link.

Sachverhalt beschreiben

Was wurde beobachtet, wo wurde das Siegel verwendet und worauf bezieht sich der Hinweis?

Bezug nennen

Unternehmen, Standort, Geltungsbereich oder Link zum verwendeten Siegel nennen, soweit bekannt.

Datensparsam senden

Keine Diagnosen, Gesundheitsdaten, ärztlichen Unterlagen oder erkennbaren Personenbilder übermitteln.

Hinweis: Nicht erforderliche personenbezogene oder sensible Angaben sollten nicht übermittelt werden und können unberücksichtigt bleiben, geschwärzt oder gelöscht werden.

Meldeweg

Meldungen können per E-Mail an den BVBH übermittelt werden.

Bitte beschreiben Sie den Hinweis möglichst konkret und datensparsam. Wenn Sie eine Rückmeldung wünschen, geben Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit an.

Hinweis per E-Mail geben

Senden Sie Ihren Hinweis an den BVBH. Bitte übermitteln Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder erkennbaren Personenbilder.

Hinweis senden ›

Hinweis: Sie können eine Meldung auch ohne Kontaktdaten übermitteln. Ohne Kontaktmöglichkeit kann der BVBH jedoch keine Rückfragen stellen.

Was passiert nach Eingang einer Meldung?

Der BVBH prüft Hinweise sachlich und risikoorientiert.

Nach Eingang einer Meldung sichtet der BVBH die übermittelten Angaben. Dabei wird geprüft, ob sich die Meldung auf das BVBH Qualitätssiegel Bürohund, den geprüften Geltungsbereich oder eine mögliche Fehlverwendung bezieht. Je nach Sachverhalt kann der BVBH weitere Informationen anfordern, den Eintrag im Siegelverzeichnis prüfen oder das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme auffordern.

1. Eingang sichten

Der BVBH prüft, ob die Meldung ausreichend konkret ist und einen Bezug zum Qualitätssiegel hat.

2. Sachverhalt einordnen

Die Angaben werden dem betroffenen Unternehmen, Standort, Geltungsbereich oder Verifizierungslink zugeordnet, soweit dies möglich ist.

3. Weiteres Vorgehen prüfen

Je nach Sachlage können Rückfragen, eine interne Prüfung oder eine Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Unternehmen erfolgen.

Zur Einordnung: Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Änderung des Siegelstatus. Maßgeblich ist die sachliche Prüfung des konkreten Hinweises.

Weiterführende Informationen

Prüfmaßstab

Lesen Sie, was der BVBH im organisatorischen Rahmen betrachtet.

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Siegelverzeichnis

Prüfen Sie die Gültigkeit eines Siegels oder suchen Sie ein Unternehmen.

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Downloads

Finden Sie öffentliche Unterlagen, Hinweise und Informationen zum Qualitätssiegel.

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