Meldungen helfen, die Integrität des Qualitätssiegels zu wahren.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass das BVBH Qualitätssiegel Bürohund missbräuchlich, irreführend oder ohne Berechtigung verwendet wird, können Sie eine Meldung geben. Auch mögliche wesentliche Abweichungen vom geprüften Rahmen können gemeldet werden.
Hinweis: Der BVBH prüft Hinweise sachlich und risikoorientiert. Eine Meldung ersetzt keine Rechtsberatung und keine behördliche Beschwerde.
Drei zentrale Informationen zum Qualitätssiegel.
Das Siegel wird in einem Zusammenhang genutzt, der nicht zum geprüften Geltungsbereich passt.
Aussagen lassen eine staatliche, behördliche, akkreditierte oder fachliche Prüfung vermuten.
Ein Unternehmen nutzt das Siegel, ohne im Verzeichnis als berechtigt geführt zu sein.
Bitte übermitteln Sie nur Angaben, die für die Meldung erforderlich sind.
Sie können den BVBH informieren, wenn Sie eine mögliche Fehlverwendung des Siegels vermuten oder eine wesentliche Abweichung vom geprüften Rahmen wahrnehmen. Beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und nennen Sie, wenn bekannt, das betroffene Unternehmen, den Standort oder den verwendeten Link.
Was wurde beobachtet, wo wurde das Siegel verwendet und worauf bezieht sich der Hinweis?
Unternehmen, Standort, Geltungsbereich oder Link zum verwendeten Siegel nennen, soweit bekannt.
Keine Diagnosen, Gesundheitsdaten, ärztlichen Unterlagen oder erkennbaren Personenbilder übermitteln.
Hinweis: Nicht erforderliche personenbezogene oder sensible Angaben sollten nicht übermittelt werden und können unberücksichtigt bleiben, geschwärzt oder gelöscht werden.
Meldungen können per E-Mail an den BVBH übermittelt werden.
Bitte beschreiben Sie den Hinweis möglichst konkret und datensparsam. Wenn Sie eine Rückmeldung wünschen, geben Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit an.
Senden Sie Ihren Hinweis an den BVBH. Bitte übermitteln Sie keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder erkennbaren Personenbilder.
Hinweis: Sie können eine Meldung auch ohne Kontaktdaten übermitteln. Ohne Kontaktmöglichkeit kann der BVBH jedoch keine Rückfragen stellen.
Der BVBH prüft Hinweise sachlich und risikoorientiert.
Nach Eingang einer Meldung sichtet der BVBH die übermittelten Angaben. Dabei wird geprüft, ob sich die Meldung auf das BVBH Qualitätssiegel Bürohund, den geprüften Geltungsbereich oder eine mögliche Fehlverwendung bezieht. Je nach Sachverhalt kann der BVBH weitere Informationen anfordern, den Eintrag im Siegelverzeichnis prüfen oder das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme auffordern.
Der BVBH prüft, ob die Meldung ausreichend konkret ist und einen Bezug zum Qualitätssiegel hat.
Die Angaben werden dem betroffenen Unternehmen, Standort, Geltungsbereich oder Verifizierungslink zugeordnet, soweit dies möglich ist.
Je nach Sachlage können Rückfragen, eine interne Prüfung oder eine Kontaktaufnahme mit dem betroffenen Unternehmen erfolgen.
Zur Einordnung: Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Änderung des Siegelstatus. Maßgeblich ist die sachliche Prüfung des konkreten Hinweises.
Lesen Sie, was der BVBH im organisatorischen Rahmen betrachtet.
Prüfmaßstab ansehen ›
Prüfen Sie die Gültigkeit eines Siegels oder suchen Sie ein Unternehmen.
Siegel prüfen ›
Finden Sie öffentliche Unterlagen, Hinweise und Informationen zum Qualitätssiegel.
Unterlagen ansehen ›

Wir verwenden technisch erforderliche Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Website bereitzustellen. Weitere Dienste, insbesondere Google Analytics, verwenden wir nur mit Ihrer Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie und in unserer Datenschutzerklärung.