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Nutzungsbedingungen für Stellenangebote mit Bürohund

Fassung 2026-09-11-1, Stand 11.09.2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsbedingungen

Anbieter der BVBH-Jobbörse ist der Bundesverband Bürohund e.V., Ramsteinweg 33A, 14165 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter VR 33186 B. Kontakt für die Jobbörse: jobs@bvbh.org.

Zentrale Kontaktstelle für Nutzer der Jobbörse sowie für die elektronische Kommunikation mit Behörden, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste im Zusammenhang mit dem Digital Services Act ist jobs@bvbh.org. Zusätzlich ist der BVBH telefonisch unter +49 (0) 30 6092 6823 erreichbar. Für die Kommunikation mit der Kontaktstelle können Deutsch und Englisch verwendet werden.

Diese Nutzungsbedingungen bilden die für die BVBH-Jobbörse geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die Veröffentlichung und Verwaltung von Stellenangeboten sowie für Verlängerungen, die Nutzung von #TeamBürohund- und Aktionscodes und den Kauf zusätzlicher Stellenanzeigen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der BVBH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, selbstständig beruflich Tätige und öffentliche Arbeitgeber. Bestellungen zu privaten Zwecken sind ausgeschlossen. Die handelnde Person bestätigt bei der jeweiligen Bestellung oder Einreichung, zur Abgabe der Erklärung für den genannten Auftraggeber berechtigt zu sein.

2. Gegenstand der BVBH-Jobbörse

Die BVBH-Jobbörse veröffentlicht Stellenangebote, bei denen grundsätzlich ein eigener, für den Büroalltag geeigneter Hund mitgebracht werden kann. Der Arbeitgeber bestätigt diese Möglichkeit bei jeder eingereichten Stellenanzeige.

Der BVBH stellt die technische Plattform bereit, führt vor der Veröffentlichung eine redaktionelle Durchsicht durch und veröffentlicht freigegebene Stellenangebote für die vereinbarte Laufzeit. Die redaktionelle Durchsicht ist keine vollständige rechtliche Prüfung des Stellenangebots und keine Prüfung oder Zertifizierung des Unternehmens, des Arbeitsplatzes oder einzelner Mensch-Hund-Teams.

Der BVBH kann veröffentlichte Stellenangebote zusätzlich in eigenen Kommunikationskanälen anteasern und auf die öffentliche Stellenanzeige verlinken. Ein bestimmter Zeitpunkt, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Zahl von Bewerbungen wird nicht geschuldet.

3. Voraussetzungen und Verantwortung für ein Stellenangebot

Der Auftraggeber darf nur tatsächlich verfügbare Stellen einreichen. Die Angaben müssen aktuell, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß sein.

Die bestätigte Möglichkeit zur Hundemitnahme muss im tatsächlichen Arbeitsalltag der ausgeschriebenen Stelle bestehen. Bedingungen für die Mitnahme können im dafür vorgesehenen Feld erläutert werden.

Der Auftraggeber ist für Inhalt und Rechtmäßigkeit des Stellenangebots verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Stellenbeschreibung, Anforderungen, Beschäftigungsangaben, der Bewerbungsweg, freiwillige Vergütungsangaben, hochgeladene Dateien, das Unternehmenslogo und alle Aussagen zur Hundemitnahme.

Freiwillig angegebene Vergütungen oder Entgeltspannen müssen den vom Arbeitgeber für die konkrete Stelle vorgesehenen Angaben entsprechen. Der BVBH übernimmt keine inhaltliche Prüfung oder Berechnung dieser Vergütungsangaben.

Stellenangebote dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte enthalten. Aussagen, die eine Prüfung, Anerkennung oder Zertifizierung durch den BVBH behaupten oder nahelegen, sind nur zulässig, wenn eine solche BVBH-Leistung für den konkret bezeichneten Sachverhalt tatsächlich besteht.

4. Eingabe als Text oder PDF

Das Stellenangebot kann als Text eingegeben oder als PDF hochgeladen werden. Bei einer PDF kann das System den enthaltenen Text technisch auslesen. Der BVBH kann daraus eine maschinenlesbare Textfassung für die öffentliche Darstellung, Barrierearmut, Suchmaschinen und strukturierte Jobdaten verwenden. Diese Textfassung wird vor einer Veröffentlichung durch den BVBH redaktionell durchgesehen.

Der Auftraggeber darf nur Dateien und Inhalte hochladen, die für die öffentliche Veröffentlichung bestimmt sind. Personenbezogene oder vertrauliche Angaben, die nicht veröffentlicht werden sollen, müssen vor dem Upload entfernt werden.

5. Vertragsschluss bei einer kostenpflichtigen Einzelanzeige

Vor der Zahlung werden das Stellenangebot, die Laufzeit, der für die konkrete Bestellung geltende Preis und die erforderlichen Rechnungsdaten angezeigt. Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Preis. Dieser Preis wird für die konkrete Bestellung gespeichert.

Der Auftraggeber bestätigt vor der Zahlung die berufliche Bestellung, die Berechtigung der handelnden Person und die geltenden Nutzungsbedingungen. Die Zahlung erfolgt über PayPal.

Der Vertrag kommt mit erfolgreicher PayPal-Zahlung zustande. Der BVBH bestätigt den Eingang der Bestellung anschließend elektronisch. Gegenstand des Vertrags ist die redaktionelle Durchsicht und, wenn die Voraussetzungen dieser Nutzungsbedingungen erfüllt sind, die Veröffentlichung des Stellenangebots für die vereinbarte Laufzeit.

Die Veröffentlichung erfolgt erst nach der redaktionellen Durchsicht durch den BVBH.

6. Vertragsschluss bei #TeamBürohund- und Aktionscodes

Bei einem gültigen #TeamBürohund- oder Aktionscode entfällt die Einzelzahlung. Vor der Einreichung werden das verwendete Kontingent und der aktuelle Nutzungsstand angezeigt. Der Auftraggeber bestätigt die berufliche Einreichung, die Berechtigung der handelnden Person und die geltenden Nutzungsbedingungen.

Der Vertrag über die konkrete Stellenanzeige kommt mit der elektronischen Bestätigung der Einreichung durch den BVBH zustande. Anschließend durchläuft die Stellenanzeige dieselbe redaktionelle Durchsicht wie eine kostenpflichtige Einzelanzeige.

7. Redaktionelle Durchsicht und Moderation

Bei der redaktionellen Durchsicht achtet der BVBH vor der ersten Veröffentlichung insbesondere darauf, ob die Stelle und der Arbeitgeber plausibel erscheinen, die Angaben zur Hundemitnahme in sich plausibel sind und dem Stellenangebot nicht widersprechen, der Bewerbungsweg erreichbar ist und keine offensichtlichen rechtswidrigen, diskriminierenden oder unzutreffenden Aussagen über den BVBH erkennbar sind.

Sind Angaben unklar oder änderungsbedürftig, kann der BVBH eine Korrektur anfordern. Der Auftraggeber kann die Korrektur über einen persönlichen Bearbeitungslink einreichen. Eine Veröffentlichung erfolgt erst, wenn das Stellenangebot freigegeben werden kann.

Auch nach der Veröffentlichung kann der BVBH eine Stellenanzeige prüfen. Anlass können eigene Feststellungen, eine Mitteilung des Auftraggebers oder eine Meldung Dritter sein. Entscheidungen über Veröffentlichung, Korrekturanforderung, Einschränkung oder Rücknahme werden durch eine hierzu berechtigte Person beim BVBH getroffen. Das Jobmodul trifft keine automatisierte Entscheidung darüber, ob ein Stellenangebot veröffentlicht, gesperrt oder entfernt wird.

Der BVBH schuldet keine rechtliche Vollprüfung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vom BVBH redaktionell freigegebenes Stellenangebot sämtliche für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Anforderungen erfüllt.

8. Ablehnung und Erstattung vor der ersten Veröffentlichung

Kann ein kostenpflichtig gebuchtes Stellenangebot trotz einer möglichen Korrektur nicht veröffentlicht werden, lehnt der BVBH die Veröffentlichung ab. Der bereits für diese Einzelanzeige gezahlte Betrag wird vollständig auf dem ursprünglichen Zahlungsweg erstattet.

Bei einer #TeamBürohund- oder Aktionscode-Anzeige wird ein für die Einreichung reservierter Kontingentplatz wieder freigegeben, wenn die Anzeige vor der ersten Veröffentlichung abgelehnt wird.

Der BVBH informiert den Auftraggeber über die Entscheidung und den maßgeblichen Grund. Soweit die Entscheidung auf einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder auf einem als rechtswidrig bewerteten Inhalt beruht, enthält die Nachricht eine konkrete Begründung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

9. Laufzeit und Ablauf

Die reguläre Laufzeit einer Stellenanzeige beträgt einen Monat und beginnt mit der ersten Veröffentlichung. Das konkrete Enddatum wird systemseitig gespeichert.

Vor dem Ablauf kann der BVBH eine Erinnerung an die hinterlegte Kontaktadresse senden. Nach Ablauf wird die Stellenanzeige automatisch aus der aktiven Jobbörse entfernt. Die bisherige URL kann anschließend auf eine Seite führen, die darauf hinweist, dass die Stellenanzeige nicht mehr verfügbar ist.

10. Verlängerung

Eine veröffentlichte und noch aktive Stellenanzeige kann über den persönlichen Verwaltungslink um jeweils einen weiteren Monat verlängert werden. Die neue Laufzeit schließt an das bisherige Enddatum an.

Jede Verlängerung um einen Monat ist eine weitere Kontingentnutzung. Steht ein verwendbares #TeamBürohund- oder Aktionscode-Kontingent zur Verfügung, verbraucht die Verlängerung einen weiteren verfügbaren Kontingentplatz. Alternativ kann, soweit angeboten, eine kostenpflichtige Verlängerung gewählt werden. Für eine kostenpflichtige Verlängerung gilt der vor der Bestellung angezeigte und für diese Verlängerung gespeicherte Preis. Die Verlängerung wird nach erfolgreicher PayPal-Zahlung aktiviert.

Für eine kostenpflichtige Verlängerung bestätigt der Auftraggeber die Berechtigung der handelnden Person und die zum Zeitpunkt der Verlängerungsbestellung geltende Fassung dieser Nutzungsbedingungen. Wird eine Verlängerung ausschließlich aus einem bereits bestehenden Kontingent vorgenommen und keine neue Fassung ausdrücklich bestätigt, gelten für diese Verlängerung die bei der ursprünglichen Stellenanzeige gespeicherten Nutzungsbedingungen fort.

11. #TeamBürohund-Kontingente

Ein aktives #TeamBürohund-Unternehmen erhält für jedes Teilnahmejahr sechs Kontingentplätze im Jobmodul. Ein Kontingentplatz ermöglicht die Veröffentlichung einer Stellenanzeige für einen Monat oder die Verlängerung einer bereits veröffentlichten Stellenanzeige um einen weiteren Monat.

Ein neues Teilnahmejahr beginnt mit einem neuen Grundkontingent von sechs Kontingentplätzen. Nicht genutzte Kontingentplätze aus einem abgelaufenen Teilnahmejahr werden nicht in ein neues Teilnahmejahr übertragen.

Eine eingereichte Stellenanzeige reserviert zunächst einen Kontingentplatz. Nach der Veröffentlichung bleibt dieser Platz verbraucht. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber die veröffentlichte Anzeige vor Ablauf beendet. Eine Verlängerung aus dem Kontingent verbraucht ebenfalls einen weiteren Platz.

Wird eine Anzeige vor der ersten Veröffentlichung abgelehnt oder vor der ersten Veröffentlichung beendet, wird der dafür reservierte Platz wieder frei.

12. Aktionscodes

Der BVBH kann Aktionscodes für eine festgelegte Zahl kostenloser Kontingentplätze ausgeben. Umfang, Gültigkeitszeitraum und zugeordnetes Unternehmen ergeben sich aus dem jeweiligen Aktionscode-Datensatz.

Aktionscode-Anzeigen laufen ohne PayPal-Zahlung und ohne separate Rechnung. Sie durchlaufen denselben Ablauf mit Einreichung, redaktioneller Durchsicht und Veröffentlichung bei Freigabe. Für Reservierung, Verbrauch und Freigabe von Kontingentplätzen gelten die Regeln dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.

13. Zusätzliche Stellenanzeigen im laufenden #TeamBürohund-Teilnahmejahr

Während eines aktiven #TeamBürohund-Teilnahmejahres kann der BVBH den Kauf zusätzlicher Kontingentplätze anbieten. Umfang und Preis des Zusatzkontingents werden unmittelbar vor der Bestellung angezeigt und für die konkrete Bestellung gespeichert.

Die Zahlung erfolgt über PayPal. Das Zusatzkontingent wird nach erfolgreicher Zahlung dem aktuellen #TeamBürohund-Teilnahmejahr hinzugefügt. Die zusätzlichen Kontingentplätze werden über den bestehenden #TeamBürohund-Code genutzt.

Zusätzlich gekaufte Kontingentplätze müssen innerhalb des laufenden #TeamBürohund-Teilnahmejahres bis zu dessen Ende genutzt werden. Nicht genutzte zusätzliche Kontingentplätze verfallen mit Ende dieses Teilnahmejahres und werden nicht übertragen. Maßgeblich ist das beim Kauf angezeigte konkrete Enddatum.

In den letzten drei Monaten eines laufenden #TeamBürohund-Teilnahmejahres steht der Kauf zusätzlicher Kontingentplätze nicht mehr zur Verfügung. Benötigt der Auftraggeber weitere zusätzliche Kontingentplätze, ist zunächst das neue Teilnahmejahr einzurichten oder zu verlängern. Ein Zusatzkontingent kann anschließend für dieses neue Teilnahmejahr gekauft werden.

14. Änderungen und vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann über seinen persönlichen Verwaltungslink Änderungen zu einer veröffentlichten Anzeige einreichen. Die Änderungen werden vor der Übernahme durch den BVBH redaktionell geprüft. Bis zur Freigabe bleibt bei einer bereits veröffentlichten Anzeige die bisherige Fassung online.

Der Auftraggeber kann eine veröffentlichte Stellenanzeige vorzeitig beenden. Sie wird anschließend nicht mehr als aktive Stellenanzeige angezeigt. Eine vorzeitige Beendigung führt bei einer bereits veröffentlichten Anzeige nicht zur Erstattung des Preises und nicht zur Wiederherstellung eines bereits verbrauchten Kontingentplatzes.

15. Meldung rechtswidriger oder problematischer Inhalte

Auf jeder aktiven Stellenanzeige stellt der BVBH ein elektronisches Meldeverfahren bereit. Darüber können insbesondere mutmaßlich rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder sonst problematische Inhalte gemeldet werden.

Das Meldeformular erfasst die konkrete Stellenanzeige und ihre URL automatisch. Die meldende Person beschreibt den beanstandeten Inhalt und den Grund ihrer Einschätzung. Außerdem werden Name und E-Mail-Adresse abgefragt und die Bestätigung verlangt, dass die übermittelten Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Nach Eingang versendet der BVBH eine elektronische Empfangsbestätigung. Die Meldung wird zeitnah, sorgfältig, objektiv und ohne automatische Sperrentscheidung geprüft. Eine Meldung allein führt nicht automatisch zur Einschränkung oder Entfernung der Stellenanzeige.

Der BVBH informiert die meldende Person über die getroffene Entscheidung und darüber, wie sie eine erneute Prüfung anregen kann. Hierfür kann die in der Entscheidung genannte Kontaktadresse unter Angabe der Meldungsreferenz genutzt werden. Darüber hinaus können gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten des Rechtsschutzes genutzt werden.

16. Rücknahme oder Einschränkung durch den BVBH

Der BVBH kann eine veröffentlichte Stellenanzeige einschränken oder zurückziehen, wenn die Voraussetzungen für die Veröffentlichung nicht mehr vorliegen, der Bewerbungsweg nicht erreichbar ist, Angaben nicht mehr aktuell oder widersprüchlich sind, die bestätigte Möglichkeit zur Hundemitnahme weggefallen ist, Rechte Dritter betroffen sind oder die Anzeige gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt.

Beruht die Einschränkung oder Rücknahme auf einem Inhalt des Auftraggebers, den der BVBH als rechtswidrig oder mit diesen Nutzungsbedingungen unvereinbar bewertet, erhält der Auftraggeber eine klare und konkrete Begründung. Diese benennt die Art der Einschränkung, die maßgeblichen Tatsachen oder Umstände, die herangezogene rechtliche oder vertragliche Grundlage und den Hinweis, ob die Entscheidung nach einer Meldung oder aufgrund eigener Feststellungen getroffen wurde. Der BVBH kennzeichnet außerdem, dass die Moderationsentscheidung durch eine Person getroffen wurde.

Der Auftraggeber kann über jobs@bvbh.org eine erneute Prüfung anregen. Darüber hinaus können gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten des Rechtsschutzes genutzt werden.

Liegt der Grund für die Rücknahme im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, insbesondere bei unzutreffenden oder nicht mehr aktuellen Angaben, weggefallener Hundemitnahme, einem vom Auftraggeber zu vertretenden nicht erreichbaren Bewerbungsweg, einer Rechteverletzung oder einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht, besteht nach bereits erfolgter Veröffentlichung kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder Wiederherstellung eines verbrauchten Kontingentplatzes, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

Liegt der Grund für die vorzeitige Beendigung ausschließlich im Verantwortungsbereich des BVBH und hat der Auftraggeber diesen Grund nicht zu vertreten, erhält der Auftraggeber eine angemessene Ersatzleistung. Je nach Abwicklungsart kann dies eine Fortsetzung oder Nachholung der verbleibenden Laufzeit, eine Kontingentgutschrift oder bei einer bezahlten Anzeige eine anteilige Erstattung sein. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17. Nutzungsrechte an Stellenangebot, Logo und Dateien

Der Auftraggeber versichert, über die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den übermittelten Texten, Logos, PDFs und sonstigen Inhalten zu verfügen.

Für die Vertragsdauer räumt der Auftraggeber dem BVBH die einfachen, räumlich unbeschränkten Rechte ein, die übermittelten Inhalte für die BVBH-Jobbörse technisch zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, für unterschiedliche Bildschirmgrößen und technische Ausgabeformen aufzubereiten und im Rahmen der Bewerbung der konkreten Stellenanzeige in BVBH-Kommunikationskanälen zu verwenden. Erforderliche technische Nachläufe, Sicherungen und Nachweise dürfen für einen angemessenen Zeitraum fortbestehen.

Teaser, die der BVBH während der aktiven Laufzeit in eigenen Kommunikationskanälen veröffentlicht hat, dürfen nach Ende der Stellenanzeige als Teil der bisherigen BVBH-Kommunikation bestehen bleiben. Sie dürfen die Stelle nach deren Ende nicht als weiterhin aktiv darstellen. Verlinkungen können anschließend auf die Information führen, dass die Stellenanzeige nicht mehr verfügbar ist. Bei einem berechtigten Grund kann der Auftraggeber die Entfernung eines noch vom BVBH kontrollierbaren Teasers verlangen.

Inhaltliche Änderungen, die über technische oder rein formale Anpassungen hinausgehen, werden nicht ohne Abstimmung als neue Arbeitgeberaussage veröffentlicht.

18. Suchmaschinen, externe Plattformen und Reichweite

Der BVBH kann für veröffentlichte Stellenangebote strukturierte Jobdaten, einschließlich freiwilliger Vergütungsangaben, Sitemaps, Indexierungsinformationen, Social-Media-Metadaten und Kurzlinks bereitstellen. Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere externe Dienste entscheiden selbst über Aufnahme, Darstellung, Aktualisierung und Entfernung ihrer Inhalte.

Der BVBH gewährleistet daher keine Aufnahme bei Google Jobs oder anderen Drittplattformen, keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Zahl von Seitenaufrufen, Bewerbungen oder Einstellungen.

19. Preise, Zahlung und Rechnungen

Für kostenpflichtige Leistungen gilt der Preis, der unmittelbar vor der jeweiligen Bestellung angezeigt wird. Dieser Preis wird zusammen mit der konkreten Bestellung gespeichert. Änderungen der administrativ hinterlegten Preise wirken nur für spätere Bestellungen.

Zahlungen erfolgen über PayPal, soweit bei der jeweiligen Leistung nichts anderes ausgewiesen ist.

Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis. Soweit für die jeweilige Leistung Umsatzsteuer anfällt, wird sie vor Abgabe der Bestellung entsprechend ausgewiesen.

Rechnungen werden elektronisch und separat versandt. Bei einer kostenpflichtigen Einzelanzeige wird die Rechnungsaufgabe nach der Veröffentlichung erzeugt. Bei einer kostenpflichtigen Verlängerung oder einem Zusatzkontingent entsteht die Rechnungsaufgabe nach erfolgreicher Zahlung und Aktivierung.

20. Vertragstext, Korrekturmöglichkeiten und Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Vor der Abgabe einer Bestellung können die eingegebenen Daten im Formular geändert werden. Bei einer kostenpflichtigen Einzelanzeige steht vor der Zahlung zusätzlich eine Vorschau der Stellenanzeige zur Verfügung. Rechnungsdaten können vor der Weiterleitung zu PayPal geprüft und geändert werden.

Der technische Ablauf besteht grundsätzlich aus der Eingabe des Stellenangebots, der Bestätigung der beruflichen Nutzung, der Vertretungsberechtigung und der Nutzungsbedingungen, gegebenenfalls der Zahlung oder Nutzung eines Codes, der elektronischen Eingangsbestätigung, der redaktionellen Durchsicht und der anschließenden Veröffentlichung bei Freigabe.

Der BVBH speichert zu einer Bestellung den Zeitpunkt der Zustimmung, die URL der Vertragsquelle, die bei diesem Vertrag geltende Fassung, den vollständigen Textstand der akzeptierten Nutzungsbedingungen und einen technischen Hash dieses Textstands. Dieser gespeicherte Vertragsstand wird nach dem Vertragsschluss nicht automatisch an spätere Änderungen der Website angepasst.

Die bei Vertragsschluss gespeicherte Fassung wird dem Auftraggeber mit der elektronischen Bestätigung als speicherbare PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die PDF wird aus dem beim konkreten Vorgang gespeicherten Vertragsstand erzeugt. Für spätere Nachweise bleiben die zugehörige Vertragsfassung und der gespeicherte Textstand beim Vorgang erhalten.

21. Haftung

Der BVBH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Verantwortung des Auftraggebers für die von ihm bereitgestellten Inhalte und für die Rechtmäßigkeit seines Stellenangebots bleibt unberührt.

Der Auftraggeber stellt den BVBH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten beruhen und der Auftraggeber die zugrunde liegende Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung. Der BVBH informiert den Auftraggeber über einen solchen Anspruch ohne unnötige Verzögerung und gibt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Abwehr oder Klärung des Anspruchs.

22. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Jobbörse, dem Meldeverfahren, PayPal, der E-Mail-Kommunikation und den Formularen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des BVBH. Die Datenschutzerklärung ist kein Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

23. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Für eine konkrete Bestellung gilt die Fassung, die dem Auftraggeber vor Abgabe seiner Vertragserklärung angezeigt und von ihm bestätigt wurde. Eine spätere Änderung dieser Nutzungsbedingungen ändert bereits geschlossene Verträge nicht rückwirkend.

Für neue Einzelanzeigen, neue Zusatzkontingente und kostenpflichtige Verlängerungen gilt die jeweils vor der neuen Bestellung angezeigte Fassung. Für Verlängerungen aus einem bestehenden Kontingent gilt Abschnitt 10.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand Berlin.


Bundesverband Bürohund e.V.
Ramsteinweg 33A
14165 Berlin
E-Mail: jobs@bvbh.org
Amtsgericht Berlin Charlottenburg, VR 33186 B