Silvesterböller in privater Hand nicht mehr zeitgemäß und nicht verantwortbar!
Zusammenfassung:
Das Positionspapier von Dr. Norbert Alzmann argumentiert für ein ganzjähriges Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik der Kategorie F2 durch Privatpersonen. Es stellt fest, dass Tradition und Brauchtum keine ausreichenden Gründe für das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind, insbesondere wenn dadurch Interessen anderer, wie Tierschutz und Umweltschutz, beeinträchtigt werden. Das Papier betont die Notwendigkeit, konkurrierende Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei es auf die Schwierigkeit hinweist, unvergleichbare Werte abzuwägen.
Es wird hervorgehoben, dass Tierschutzgesetze und das Staatsziel Tierschutz, dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verleihen, die Beeinträchtigung und mögliche Schädigung von Tieren durch Silvester-Feuerwerkskörper nicht rechtfertigen. Es wird argumentiert, dass die Schutzinteressen von Menschen, Tieren und der Umwelt Vorrang vor den Interessen derjenigen haben sollten, die Feuerwerkskörper aus Vergnügen abbrennen. Zudem wird festgestellt, dass ökonomische Gründe oder das Recht auf freie Berufswahl nicht als Rechtfertigung für Schäden an Tieren und der Umwelt akzeptiert werden sollten.
Das Papier schließt mit der Forderung nach einem ganzjährigen Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik der Kategorie F2 durch Privatpersonen und ruft den Gesetzgeber auf, entsprechende Gesetzesänderungen unverzüglich vorzunehmen, um den Schutzansprüchen Geltung zu verschaffen
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Zur Person: Dr. Norbert Alzmann
Dr. Norbert Alzmann ist ein renommierter Bioethiker, bekannt für seine Arbeit und Forschung im Bereich der Ethik in den Biowissenschaften. Er ist Mitglied des Ethik-Netzwerks Baden-Württemberg und am Lehrstuhl für Ethik in den Biowissenschaften an der Universität Tübingen tätig. Dr. Alzmann engagiert sich auch im Bereich des Tierschutzes, wobei er sich insbesondere für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren einsetzt. Er ist bekannt für seine kritische Haltung gegenüber dem deutschen Tierschutzrecht, insbesondere hinsichtlich der fehlenden umfassenden Güterabwägung in den Regularien für Tierversuche
