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Bürohund Rechtslage

Rechtliche Einordnungen rund um den Bürohund.

Klar. Verständlich. Auf den Punkt.

Die Beiträge dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Rechtslage Bürohund – Was passiert, wenn der Hundehalter länger nicht im Büro ist? Rechte und Pflichten bezüglich der Betreuung des Hundes durch Kollegen.

Bleibt ein Bürohund im Unternehmen, während der Halter selbst nicht anwesend ist, ändert das rechtlich erst einmal nichts an der Verantwortlichkeit: Der Hund bleibt dem Halter zugeordnet, und dieser muss grundsätzlich selbst sicherstellen, dass sein Tier angemessen betreut wird. Weder Kollegen noch der Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, den Hund zu versorgen oder zu beaufsichtigen. Wer also seinen Hund ins Büro mitbringt, sollte vorher klären, wie es weitergeht, wenn man selbst einmal verhindert ist.

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