Verbindliches Hundewissen: BVBH nimmt zum Sachkundenachweis in NRW Stellung
Grundlegendes Wissen über Hunde gehört zu verantwortungsvoller Hundehaltung. Der Bundesverband Bürohund e.V. befürwortet deshalb einen verbindlichen Wissensstand. Vor einer landesweiten Verpflichtung müssen jedoch geklärt sein, welches Wissen verlangt wird, was ein Nachweis tatsächlich bewirken kann und wie eine solche Regelung in der Praxis funktionieren soll.
Der Bundesverband Bürohund e.V. hat am 16. September 2026 eine Stellungnahme beim Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Anlass ist ein Antrag der SPD-Fraktion für einen verbindlichen Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag verbindet damit mehrere Ziele. Er soll Wissen und Verantwortungsbewusstsein stärken und außerdem dazu beitragen, illegalen Hundehandel, gesundheitlich problematische Zuchtmerkmale, Tierheimabgaben sowie Beißvorfälle und gefährliche Situationen zu verringern. Die Landesregierung soll mögliche Konzepte entwickeln und einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung vorlegen.
Wissen gehört zur Verantwortung für einen Hund
Wer mit einem Hund lebt, übernimmt Verantwortung für ein fühlendes Wesen mit eigenen Bedürfnissen. Dazu gehört Wissen über Verhalten, Bedürfnisse und das gemeinsame Leben mit Menschen.
Der BVBH beschäftigt sich seit 2014 mit dem Zusammenleben von Menschen und Hunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitswelt. Die grundlegenden Fragen reichen jedoch weit darüber hinaus: Was müssen Menschen über Hunde wissen? Wie entsteht ein gutes Zusammenleben? Und wie können Regeln dazu beitragen, ohne den Hund auf ein Mittel zum Zweck oder Menschen mit Hund auf ein Risiko zu reduzieren?
Ein verbindlicher Wissensstand kann Orientierung geben und Wissenslücken schließen.
Ein Sachkundenachweis kann zunächst feststellen, ob ein festgelegter Wissensstand zum Zeitpunkt einer Prüfung vorhanden ist. Ob dieses Wissen anschließend zu verändertem Verhalten führt oder weitere gesellschaftliche Probleme vermindert, muss für das jeweilige Ziel gesondert betrachtet werden.
Ein Instrument kann nicht jedes Problem allein lösen
Die Ziele des Antrags haben unterschiedliche Ursachen.
Wer vor der Aufnahme eines Hundes über gesundheitliche Belastungen bestimmter Zuchtmerkmale informiert ist, kann diese Informationen bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Wissen garantiert allerdings keine bestimmte Kaufentscheidung.
Auch beim illegalen Hundehandel kann Aufklärung helfen, problematische Angebote und Warnzeichen zu erkennen. Die Strukturen dieses Marktes erfordern zusätzlich Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Vollzug.
Bei Tierheimabgaben stellt sich wiederum die Frage, welche Abgabegründe in Nordrhein-Westfalen tatsächlich häufig auftreten und welcher Anteil davon durch bessere Vorbereitung und mehr Wissen beeinflusst werden könnte.
Für die Prävention von Beißvorfällen gibt es Hinweise darauf, dass Bildungsmaßnahmen einen Beitrag leisten können. Auch hier spricht die Forschung dafür, verschiedene Ansätze miteinander zu verbinden.
Unsere Stellungnahme trennt deshalb zwischen dem unmittelbaren Zweck eines Wissensnachweises und den weitergehenden Wirkungen, die mit ihm verbunden werden.
Was vor einer landesweiten Pflicht geklärt werden muss
Aus Sicht des BVBH braucht ein mögliches Modell sechs Grundlagen:
1. Der verbindliche Wissensstoff muss nachvollziehbar bestimmt werden.
Die Inhalte müssen aktuell, wissenschaftlich belastbar und für den Alltag mit einem Hund relevant sein. Auch muss transparent sein, wie sie künftig an neue Erkenntnisse angepasst werden.
2. Es muss klar sein, für wen der Nachweis gilt und welche Aufgabe er hat.
Dazu gehört auch die Unterscheidung zwischen einer verpflichtenden Schulung und einem verpflichtenden Wissensnachweis. Beides stellt unterschiedliche Anforderungen.
3. Verpflichtendes Wissen muss frei zugänglich sein.
Wer gesetzlich verpflichtet wird, Wissen nachzuweisen, muss die verlangten Inhalte kostenfrei, verständlich und nachvollziehbar erhalten können.
4. Weitergehende Ziele brauchen passende Maßnahmen.
Für Tierheimabgaben, Beißvorfälle, illegalen Hundehandel und gesundheitlich problematische Zuchtmerkmale muss jeweils geprüft werden, welche Rolle fehlendes Wissen tatsächlich spielt und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
5. Vorhandene Verantwortungsbereitschaft sollte einbezogen werden.
Viele Menschen beschäftigen sich bereits intensiv mit den Bedürfnissen ihres Hundes. Neben verpflichtenden Elementen sollte deshalb auch geprüft werden, wie freiwilliges Weiterlernen und verantwortliches Handeln unterstützt werden können.
6. Wirkung und praktische Folgen müssen überprüfbar sein.
Bereits bei der Entwicklung eines Modells sollte festgelegt werden, woran sein Erfolg gemessen wird. Dazu gehören auch mögliche unerwünschte Folgen.
Eine gesetzliche Pflicht muss auch praktisch funktionieren
Eine landesweite Regelung kann sehr viele Menschen betreffen. Deshalb reicht es nicht, Inhalte und Prüfungsfragen festzulegen.
Vor einer Einführung muss abschätzbar sein, wie viele Menschen jährlich betroffen wären, wie viele Bildungs- und Prüfungsmöglichkeiten benötigt werden und welche Kosten entstehen. Ebenso muss geklärt werden, welche Behörden zuständig wären, welche zusätzlichen Vorgänge dort entstehen und wie die Einhaltung der Regelung überprüft werden soll.
Der BVBH bezieht deshalb einen Realitätscheck ausdrücklich in seine Stellungnahme ein.
Kann ein verlässlicher Vollzug mit vorhandenen oder realistisch zu schaffenden Kapazitäten nicht dargestellt werden, spricht dies aus Sicht des BVBH gegen die Einführung einer allgemeinen Nachweispflicht. In diesem Fall sollten andere Wege zum angestrebten Wissensaufbau geprüft werden.
Menschen mit Hund nicht nur unter dem Blickwinkel von Kontrolle betrachten
Die politische Diskussion über Hundehaltung beschäftigt sich häufig mit Problemen, Risiken und Pflichten. Diese Fragen gehören zur Debatte. Sie bilden das Zusammenleben mit Hunden jedoch nur teilweise ab.
Viele Menschen übernehmen über Jahre Verantwortung für ein fühlendes Wesen. Sie beschäftigen sich mit den Bedürfnissen ihres Hundes und richten Teile ihres Lebens danach aus.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen Zusammenhänge zwischen dem Zusammenleben mit Hunden und Aspekten wie körperlicher Aktivität oder Einsamkeit. Die Befundlage ist je nach Fragestellung unterschiedlich und erlaubt nicht immer Aussagen über Ursache und Wirkung. Sie zeigt aber, warum Hundehaltung gesellschaftlich nicht allein als zu regulierendes Risiko betrachtet werden sollte.
Für den BVBH sollte eine mögliche Regelung deshalb Wissen und Verantwortungsbereitschaft stärken.
„Wissen soll Verantwortung stärken. Eine Pflicht muss zeigen, dass sie Hunde und Menschen im Alltag tatsächlich weiterbringt.“
Öffentliche Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen
Am Montag, 21. September 2026, um 11:00 Uhr führt der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu dem Antrag durch. Die Sitzung wird im Internet live übertragen.
Informationen zur Anhörung beim Landtag Nordrhein-Westfalen
Der BVBH wurde nicht als Sachverständiger zu der Anhörung geladen. Unsere schriftliche Stellungnahme wurde nach Rücksprache mit dem Landtag als weitere Stellungnahme eingereicht.
Wir werden den weiteren parlamentarischen Verlauf und die Anhörung verfolgen.
Die vollständige Stellungnahme
Die eingereichte Stellungnahme enthält die ausführliche Begründung unserer Position, die wissenschaftlichen Quellen sowie die Anforderungen des BVBH an ein mögliches Modell.
Stellungnahme vollständig lesen
Die Stellungnahme wurde am 16. September 2026 beim Landtag Nordrhein-Westfalen eingereicht.
